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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441581 | ||
| Datum | 21.11.2007 10:31 MSG-Nr: [ 441581 ] | 168126 x gelesen | ||
Ob es da in Form einer Dienstanweisung vorliegt, weiss ich nicht. Es gab aber mal 2001 einen Bericht des Feuerwehrmagazins, anlässlich dessen alle Innenministerien gefragt wurden, ob ihrer Ansicht nach Angehörige der FF im Privatwagen unter den §35 fallen. Berlin verneinte dies, Hamburg ebenfalls. Sachsen-Anhalt verwies auf den Rechtfertigenden Notstand, Niedersachsen gab keine klare Aussage, wies aber darauf hin, die Feuerwehrleute sollten lieber auf die Inanspruchnahme verzichten. Die restlichen 12 Bundesländer waren damals der Meinung, dass der §35 die Anfahrt freiwilliger Kräfte zum Gerätehaus abdeckt. Wäre mal interessant, wie die einzelnen Innenmysterien das heute sehen, der Bereich StVO ist ja seit 2001 durch div. Unfälle doch noch etwas mehr in den Mittelpunkt gerückt. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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