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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 441597 | ||
| Datum | 21.11.2007 12:32 MSG-Nr: [ 441597 ] | 168332 x gelesen | ||
Geschrieben von David Joho Sorry, es ist egal, welche Wehr auf einen einzelnen FA(SB) angewiesen ist, diese Wehr hat ein Problem! Dann hat bei Euch jeder die exakt gleiche Ausbildung/ Qualifikation!? Es sollte sich jeder einzelne nicht wichtiger machen, wie er vielleicht in Wirklichkeit ist- aber irgendwo ist auch eine Grenze. Selbst bei 30 adhoc verfügbaren Kameraden tagsüber, kann ich theoretische Situationen konstruieren (krank, Urlaub, gerade wichtige Tätigkeit am Arbeitsplatz...) wo ich ohne weiteres auf einmal <10 Kameraden zur Verfügung hätte. Die Argumentation -keiner ist so wichtig- hinkt, weil im Moment der Alarmierung niemand wissen kann, wieviele tatsächlich in der Lage sind am Einsatz teilzunehmen. Letztendlich ist die Einsatzbereitschaft einer freiwilligen Feuerwehr im Alarmfall immer auch ein wenig Russisches Roulette. Bei der einen Wehr etwas mehr, bei anderen etwas weniger. MkG Sven -meine Meinung- | ||||
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