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Straßenverkehrsordnung
RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorMark8us 8P., Heukewalde / Thüringen441608
Datum21.11.2007 13:16      MSG-Nr: [ 441608 ]168406 x gelesen

Hallo Tom,

§ 35 StVO ist ein Gesetz, das der Gesetzgeber erlassen hat und der ist auch der einzige der Gesetze außer Kraft setzt. Wenn dein Chef meint Gesetzgeber "spielen" zu müssen dann soll er das mal versuchen, das geht vor den Baum... So ein bissel Papier ist nichtig, weil ein Gesetz für alle Bürger (deutscher Perso) gilt und nicht einfach durch einen Wisch von deinem Chef außer Kraft gesetzt werden kann. Im Juristischen nennt man sowas "Amtsanmaßung".

Meine Meinung.

Gruß,
Markus


Alles meine persönliche Meinung
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