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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441634 | ||
Datum | 21.11.2007 14:21 MSG-Nr: [ 441634 ] | 132315 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Düsing Beachtenswert ist wenigstens die Bestrebung auf Seite 3 des Protokolls, dass es der Anschaffung eines HLF 20/16 für eine B3-Gemeinde wenigstens der Zuschuss für ein HLF10/10 gezahlt werden könnteIch bin mal gespannt, wie konsequent dieses Protokoll letztlich angewandt wird. Schon in der 2005er Version war das HLF20/16 nur in nicht näher definierten Einzelfällen anstelle eines HLF10/10(RP) "erwünscht" (ausser in B4/B5-Kommunen). Jetzt lese ich heute die Pressemeldung des ISM RLP zur finanziellen Förderung des Feuerwehrwesens im Haushaltsjahr 2007: 25 Fahrzeuge sind aufgelistet, darunter 10 Löschfahrzeuge, davon sind: HLF10/10(RP) => 3 x HLF20/16 => 7 x Haben dieses Jahr in RLP also überwiegend B4/B5-Kommunen beschafft? Oder sind "Einzelfälle" doch leichter zu begründen, als ich bisher gedacht hab? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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