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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | StLF 20/25- TRH2007 | 118 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 441707 | ||
Datum | 21.11.2007 16:52 MSG-Nr: [ 441707 ] | 74170 x gelesen | ||
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Geschrieben von Mike Böttner ....sondern eben den Staat.Der aus den Gemeinden als kleinste Verwaltungseinheit besteht. Das kann man genauso auf die Feuerwehr übertragen. Weiso muss sie die Gebäude der Gemeinde schützen? Wieso nicht die Gebäude des Staates? Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | ||||
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