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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | StLF 20/25- TRH2007 | 118 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 441708 | ||
Datum | 21.11.2007 16:56 MSG-Nr: [ 441708 ] | 74103 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Mike Böttner Stimmt, aber die verteidigen auch nicht die Gemeinde oder deren Bauten gegen (ich sags ma allgemein) negative Einflüsse, sondern eben den Staat. Und die Großschadenslage oder gar Katastrophe hört an der Gemeindegrenze auf oder wie? Führbarkeit bedarf einem großen Maß an Einheitlichkeit. Sowohl was den Einsatzwert der taktischen Einheiten betrifft, als auch das ganze Führungssystem und die Begrifflichkeiten. NICHTS davon ist bei der Feuerwehr gegeben. Da können die LFV noch so alberne Plakate ausgeben und behaupten wir seien die Nr. 1 im KatS. Die Feuerwehr kann zZ nur eines und das ist einen großen, bunten und ganz einfach unführbaren Gemischtwarenladen aufbieten. Beste Grüße Sven | ||||
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