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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaStLF 20/25- TRH2007118 Beiträge
AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen441709
Datum21.11.2007 17:00      MSG-Nr: [ 441709 ]74124 x gelesen
Infos:
  • 21.11.07 StLF 20/25 - TRH2007

  • Geschrieben von Johannes Krause Der aus den Gemeinden als kleinste Verwaltungseinheit besteht. Das kann man genauso auf die Feuerwehr übertragen. Weiso muss sie die Gebäude der Gemeinde schützen? Wieso nicht die Gebäude des Staates?

    Kann man theoretisch, ja. Aber:
    Auftrag der Bundeswehr ist es, zusammen mit den Verbündeten einen bewaffneten Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland abzuwehren.

    Quelle

    Hat jemand einen bewaffneten Angriff auf (Beispiel) die Volkswagenhalle in Braunschweig vor, ist dafür ja auch nicht die Bundeswehr zuständig, sondern die Polizei.


    Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

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