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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | StLF 20/25- TRH2007 | 118 Beiträge | ||
Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 441709 | ||
Datum | 21.11.2007 17:00 MSG-Nr: [ 441709 ] | 74124 x gelesen | ||
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Geschrieben von Johannes Krause Der aus den Gemeinden als kleinste Verwaltungseinheit besteht. Das kann man genauso auf die Feuerwehr übertragen. Weiso muss sie die Gebäude der Gemeinde schützen? Wieso nicht die Gebäude des Staates? Kann man theoretisch, ja. Aber: Auftrag der Bundeswehr ist es, zusammen mit den Verbündeten einen bewaffneten Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland abzuwehren. Quelle Hat jemand einen bewaffneten Angriff auf (Beispiel) die Volkswagenhalle in Braunschweig vor, ist dafür ja auch nicht die Bundeswehr zuständig, sondern die Polizei. Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | ||||
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