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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | StLF 20/25- TRH2007 | 118 Beiträge | ||
Autor | Marc8o K8., Hannover / Niedersachsen | 441751 | ||
Datum | 21.11.2007 19:14 MSG-Nr: [ 441751 ] | 73955 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Max Bachteler In keiner Din Norm steht, dass es nicht ein bisschen mehr sein darf. Solange die vorgeschriebene Beladung drauf ist, die vorgeschriebene Antriebsart vorhanden ist und die Abmaße (zGM, Höhe etc) stimmen, spricht ja IMHO auch nichts dagegen. Wenn ein LF 6 statt den erwarteten 4 PA mitbringt oder 6 zusätzliche D-Schläuche, schafft das keine Probleme. Problematisch wird es doch erst, wenn die erwarteten Einsatzmittel nicht drauf sind (z. B. fehlender Rüstsatz beim LF 16/12), die erwartete Geländefähigkeit fehlt (z.B. SW mit Straßenfahrgestell) oder auch eine Brücke nicht passiert werden kann, weil statt eines erwarteten 6,5 t TSF-W ein 12tonner anrückt. MkG Marco | ||||
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