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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaStLF 20/25- TRH2007118 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)441763
Datum21.11.2007 20:05      MSG-Nr: [ 441763 ]74066 x gelesen
Infos:
  • 21.11.07 StLF 20/25 - TRH2007

  • Geschrieben von Jörg MittagBislang ist Feuerwehr immer noch Ländersache.Sagt wer? Steht wo? Warum?

    Geschrieben von Jörg MittagUnd irgendwo im Innenministerium sitzen schlaue Köpfe, die uns sagen, welche Richtlinien für die Fahrzeuge zu beachten sind.Und was da für ein Mist bei rauskommt, kann man auf zig Homepages bewundern...

    Geschrieben von Jörg MittagUnd diese Mindestanforderungen werden dann an die örtlichen Feuerwehrverhältnisse angepasst.Och bitte, diesen örtlichen Anpassungsbedarf kann man doch in die Tonne werfen. In anderen Bereichen klappt's mit einheitlichen Fahrzeugen. Was letztlich bei diesen "Anpassungen" herauskommt, sind grundverschiedene Fahrzeuge, aus denen im Großschadensfall wiederum eine völlig unmögliche Führbarkeit resultiert.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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