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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Probejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr) | 26 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441765 | ||
Datum | 21.11.2007 20:10 MSG-Nr: [ 441765 ] | 10493 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Aber wie soll der Ausschluss nach dem Probejahr rechtlich begründet werdenMit körperlicher/geistiger Geeignetheit nach den Brandschutzgesetzen? Damit, dass der formale Eintritt noch gar nicht erfolgt ist (Verpflichtung erst nach Probejahr)? Dadurch, dass sich die Kommune aussuchen kann, wer für sie ihre Aufgaben erfüllt? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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