News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | StLF 20/25- TRH2007 | 118 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 441840 | ||
Datum | 21.11.2007 23:03 MSG-Nr: [ 441840 ] | 73946 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Tach, Post! Geschrieben von werner neudecker Unser 87er T3 mit 57 kw darf ca. 2600 kg. Jein. Mein Original T3-Prospekt vom Freundlichen liegt leider derzeit in irgendeiner Unzugskiste, deshalb mal das, was ich noch weiß bzw. auf die Schnelle in Randolf Unruhs Buch gefunden habe: Der 57kW ist bekanntlich der Turbodiesel. Dieser hat ein zGG von 2.460 kg (meine oben genannten 2.460 kg sind falsch, der 70 kW Benziner hatte 2.390 kg). Es war ab Werk eine Auflastung auf entweder 2.500 kg (M740) oder 2.600 kg (M263) erhältlich. Diese ist, wenn sie werkseitig mitbestellt wird, anhand der M-Nummer am Fahrzeugdatenaufkleber erkennbar. Das maximal mögliche waren meiner Meinung nach 2.810 kg mit dem Fahrwerk von Seikel. Nach den Bildern auf feuerwehr-berching.de zu urteilen ist es aber ein normaler T3-Syncro mit VW-Fahrwerk und da war IMO bei maximal 2.600 kg Schluß (und serienmäßig gabs 2.390 kg). MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|