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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaProbejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr)26 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern441884
Datum22.11.2007 09:59      MSG-Nr: [ 441884 ]10452 x gelesen

Und wie ist der betreffende Kamerad in der Zwischenzeit versichert, wenn er keine Bestätigung seiner Aufnahme vorweisen kann?


__
Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten.

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