Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Probejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr) | 26 Beiträge |
Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 441902 |
Datum | 22.11.2007 10:37 MSG-Nr: [ 441902 ] | 10317 x gelesen |
Gesetzliche Unfallversicherung
Feuerwehr-Unfallkasse
Gesetzliche Unfallversicherung
Ganz normal über die GUV (= Gemeindeunfallversicherung) bzw. nach der neueren Regelung so gar die FUK (= Feuerwehrunfallkasse).
Denn was machst Du mit jemanden, der einfach mal zum Probedienstabend vorbei kommt? Er ist noch nicht aufgenommen, möchte sich jedoch den Feuerwehrdienst mal ansehen. Und dann verunglückt er zufällig im Gerätehaus oder bei der Besichtigung im Feuerwehrfahrzeug? Der ist dann durch die GUV versichert.
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