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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaProbejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr)26 Beiträge
AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein441912
Datum22.11.2007 10:56      MSG-Nr: [ 441912 ]10392 x gelesen

Geschrieben von Henning RolappIst bei uns in der der Satzung so verankert
Ist bei Euch vermutlich genauso wie bei uns und wie bei annähernd 100% der FF in SH die Mustersatzung für Freiwillige Feuerwehren des Landes SH.

Vorgegangen wird bei uns jedenfalls genauso.

Die Kameraden müssen auf der Hauptversammlung über die Aufnahme des Anwärters abstimmen.
Ich habe jedoch noch nicht erlebt, dass hier gegen eine Aufnahme des Anwärters entschieden wurde.

Wohl aber kommt es vor, dass sich der Vorstand bei seinen Beratungen gegen Ende des Anwärterjahres gegen eine Aufnahme ausspricht, wenn der Anwärter grobes Fehlverhalten an den Tag gelegt hat oder seiner Dienstpflicht nicht nachgekommen ist (wiederholtes unentschuldigtes Fehlen bei Diensten, Nicht-Absolvieren des Truppmann I-Lehrgangs aus niederen Gründen).

Wenn ein Anwärter so viel "Mist" baut, dass er innerhalb eines Jahres die Wehr (mehrheitlich) gegen sich aufbringt, ließe sich m.E. schon ganz erheblich an der "geistigen Reife" des Kameraden zweifeln. Anders wäre es kaum zu erklären. Das man sich nicht unbedingt mit jedem Kameraden super versteht ist klar... aber eine Vielzahl der Kameraden?! In diesem Fall würde der Vorstand/die Wehrführung im Vorfelde schon tätig werden.


MkG
Kay


-Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder-

Feuerwehr Seester
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