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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Probejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr) | 26 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 441947 | ||
Datum | 22.11.2007 13:26 MSG-Nr: [ 441947 ] | 10774 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Axel Solanka Ganz einfach. Aufgrund der LVO von 1980, die im Februar 2002 durch die aktuelle abgelöst wurde. Was ist das denn für eine seltsame Argumentation. Dieser Argumentation folgend könnte ein Gericht in Deutschland auch noch die Todesstrafe verhängen, weil die im Strafgesetzbuch von 1871 noch vorgesehen war. Ich kann mich doch nicht auf eine Rechtsnorm berufen, die nicht mehr gültig ist und durch eine neuere ersetzt wurde, nur weil mir ein Teil besser gefällt. Gibt es bei euch denn auch keine Brandinspektoren oder Hauptfeuerwehrmänner? Weil die alte LVO die nicht vorgesehen hat. Die aktuelle Laufbahnverordnung (NRW) enthält keine Bestimmungen über ein Probejahr mehr. Geschrieben von Axel Solanka Warum es den heute, ohne das Probejahr, noch gibt ist mir nicht ganz klar. Als Dienstrang für Angehörige der Feuerwehr ohne Grundlehrgang. Konnte man denn ohne Grundlehrgang nach der alten LVO zum FM ernannt werden, wenn man ein Jahr in der FF war? Weil es gibt Feuerwehren, da muss man schon mal bis zu zwei Jahren warten, bis ein Grundlehrgang, auch bei Kooperation mit Nachbargemeinden, zu Stande kommt. Gruß Stephan | ||||
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