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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Probejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr) | 26 Beiträge | ||
Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 441955 | ||
Datum | 22.11.2007 13:48 MSG-Nr: [ 441955 ] | 10386 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Stephan Breuer Was ist das denn für eine seltsame Argumentation. Ups. Da hab ich wohl nicht deutlich gemacht, dass ich das genauso sehe, wie du hier darstellst. Nichtsdestotrotz wird es nicht wenige Verantwortliche in den FW in NRW geben, die das noch nicht gemerkt haben, bzw. einfach mal ignorieren. Geschrieben von Stephan Breuer Die aktuelle Laufbahnverordnung (NRW) enthält keine Bestimmungen über ein Probejahr mehr. Aber das erwähnte ich. Geschrieben von Stephan Breuer Als Dienstrang für Angehörige der Feuerwehr ohne Grundlehrgang. Und das auch:-) Geschrieben von Stephan Breuer Konnte man denn ohne Grundlehrgang nach der alten LVO zum FM ernannt werden, wenn man ein Jahr in der FF war? Eindeutig. Ich zitiere §2 Satz 3 LVO-FF (1980): "Nach erfolgreichem Abschluß des Probejahres wird der Feuerwehrmann-Anwärter zum Feuerwehrmann ernannt." Und nach meiner Rechtsauffassung (Achtung: interessierter Laie) darf dem erfolgreichen Abschluss nicht entgegenstehen, dass es dem Dienstherren nicht gelungen ist, dem FM-A einen Grundlehrgang in diesem Jahr zu ermöglichen. Ist übrigens auch vorgekommen, die Beförderung ohne Lehrgang. Tschökes, Axel Solanka. | ||||
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