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Feuerwehr
Feuerwehrmann
1. Freiwillige Feuerwehr
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Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

Regelt in NRW die Aufnahme und das Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst, sowie die Dienstgrade der Feuerwehrmitglieder.
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaProbejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr)26 Beiträge
AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW441955
Datum22.11.2007 13:48      MSG-Nr: [ 441955 ]10386 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Stephan Breuer
Was ist das denn für eine seltsame Argumentation.

Ups. Da hab ich wohl nicht deutlich gemacht, dass ich das genauso sehe, wie du hier darstellst.
Nichtsdestotrotz wird es nicht wenige Verantwortliche in den FW in NRW geben, die das noch nicht gemerkt haben, bzw. einfach mal ignorieren.

Geschrieben von Stephan Breuer
Die aktuelle Laufbahnverordnung (NRW) enthält keine Bestimmungen über ein Probejahr mehr.


Aber das erwähnte ich.

Geschrieben von Stephan Breuer
Als Dienstrang für Angehörige der Feuerwehr ohne Grundlehrgang.


Und das auch:-)

Geschrieben von Stephan Breuer
Konnte man denn ohne Grundlehrgang nach der alten LVO zum FM ernannt werden, wenn man ein Jahr in der FF war?

Eindeutig. Ich zitiere §2 Satz 3 LVO-FF (1980): "Nach erfolgreichem Abschluß des Probejahres wird der Feuerwehrmann-Anwärter zum Feuerwehrmann ernannt."

Und nach meiner Rechtsauffassung (Achtung: interessierter Laie) darf dem erfolgreichen Abschluss nicht entgegenstehen, dass es dem Dienstherren nicht gelungen ist, dem FM-A einen Grundlehrgang in diesem Jahr zu ermöglichen.
Ist übrigens auch vorgekommen, die Beförderung ohne Lehrgang.

Tschökes,
Axel Solanka.

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