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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 441995 | ||
| Datum | 22.11.2007 15:40 MSG-Nr: [ 441995 ] | 168391 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Sebastian Krupp DA sagt: Wenn du dich im Falle eines Rechtsweges auf §35 berufst, werden wir (=die Feuerwehr) dich dabei nicht unterstützen, weil wir der Ansicht sind, dass wir unsere Aufgaben auch ohne diese Sonderrechte erfüllen können. Und diese Ansicht teilen wir dem Gegner des Rechtsweges mit, so dass der diese in seine Beurteilung mit einbeziehen kann.Das ist alles ja auch unbestritten. Und disziplinarrechtlich gibts eine mit der Keule - auch klar. Der Punkt ist aber, dass das Vorliegen von Sonderrechten nicht an irgendwelche Ansichten der Wehrführung oder der Beurteilung der Gegenpartei gebunden ist, sondern ausschließlich an die StVO. Geschrieben von Sebastian Krupp Da Feuerwehrpaul für seine Wehr verantwortlich ist (und gemacht werden kann/wird), und er in einem bestimmten Rahmen die Arbeitsbedingungen zur Aufgabenerfüllung mitgestalten darfBis hierher richtig - und ausschließlich auf der disziplinarrechtlichen Ebene anzusiedeln! Paul gibt Paule eins drüber, wenn der Sonderrechte nutzt, obwohl er nicht soll. Allerdings für die rechtliche Bewertung völlig irrelevant. Geschrieben von Sebastian Krupp Ich bleibe dabei: Das macht er gar nicht.Okay. Für mich ist somit hier EOD. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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