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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 442011 | ||
| Datum | 22.11.2007 17:41 MSG-Nr: [ 442011 ] | 167982 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Und hier kommt die DA ins Spiel. Es wird dann Du glaubst also eine Behörde darf einer anderen Behörde so einfach wichtige Informationen in einem OWi-Verfahren vorenthalten? Hm, kann ich so nicht glauben. Geschrieben von Christian Fischer b) im schlechtesten Fall sogar eine Kopie der abgezeichneten DA an die ermittelnde Behörde gehen Unterste Schublade: "Du hast mich, den Großen Wehrführer, ingnoriert, jetzt verpetz ich dich". Abgesehen davon IMO eh irrelevant da die Nutzung von SoRe situationsabhängige Einzelfallentscheidungen des Fahrzeugführers sind und es zur Not immer noch §16 OWiG gibt. Insofern man sich mit den Übertretungen zurück hält selbstverständlich. Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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