alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Grundgesetz
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaProbejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr)26 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern442140
Datum23.11.2007 10:33      MSG-Nr: [ 442140 ]10462 x gelesen

Geschrieben von Sebastian KruppWenn gar nichts greift, ist er immer noch genauso versichert, wie jeder normale Bürger, den ich zur Hilfeleistung heranziehe.

Ich kann mir nicht vorstellen (ohne dass ich jetzt eine Rechtsquelle zur Hand habe), dass dies greift, wenn ich einen Kameraden über Monate bewusst nicht so versichere, wie er eigentlich versichert werden müsste - den Versicherungsschutz der GUV evt. also vorsätzlich dem Kameraden nicht zuteil lasse.

Und zu einem anderen Posting - Wo steht, dass die GUV Versicherungsleistungen für eine Person übernimmt, die nicht Mitglied der Feuerwehr ist?


__
Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.091


Probejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr) - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt