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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 442187 | ||
| Datum | 23.11.2007 14:01 MSG-Nr: [ 442187 ] | 167970 x gelesen | ||
Geschrieben von Philip Krause So... Ich bin noch immer der Meinung: Wer sich ein Deutschland (oder ein anderes Land) auf öffentlichen Straßen bewegt (auch im Einsatzfall), für den gelten die gültigen Gesetze (in Dt. gilt die StVO, StVG,...) und an diese hat sich jeder zu halten. Wenn ich mich recht entsinne, steht im §35 StVO nichts von "Ausgenommen sind..." Für mich ist jetzt mit diesem Thema jetzt Schluss. MkG, Markus Alles meine persönliche Meinung Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten | ||||
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