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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Probejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr) | 26 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 442189 | ||
Datum | 23.11.2007 14:36 MSG-Nr: [ 442189 ] | 10368 x gelesen | ||
Geschrieben von Axel Solanka Und nach meiner Rechtsauffassung (Achtung: interessierter Laie) darf dem erfolgreichen Abschluss nicht entgegenstehen, dass es dem Dienstherren nicht gelungen ist, dem FM-A einen Grundlehrgang in diesem Jahr zu ermöglichen. Hallo, Was heißt dem Dienstherrn nicht gelungen, vielleicht war betreffender Kamerad zum letzten Abschlusslehrgang des Jahres angemeldet aber krank oder beruflich verhindert und nächster Lehrgang findet erst im anderen Jahr statt? Dann müsste ja nach deiner Argumentation ein Führerscheinanwärter auch nach z.B. 30 Fahrstunden oder automatisch nach einem Jahr den Führerschein bekommen ohne je eine Prüfung abgelegt zu haben?! MkG Lars | ||||
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