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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Probejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr) | 26 Beiträge | ||
Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 442197 | ||
Datum | 23.11.2007 15:12 MSG-Nr: [ 442197 ] | 10325 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Lars Ballhause Was heißt dem Dienstherrn nicht gelungen, Meiner Aussage lag folgendes zugrunde: Geschrieben von Stephan Breuer Konnte man denn ohne Grundlehrgang nach der alten LVO zum FM ernannt werden, wenn man ein Jahr in der FF war? Weil es gibt Feuerwehren, da muss man schon mal bis zu zwei Jahren warten, bis ein Grundlehrgang, auch bei Kooperation mit Nachbargemeinden, zu Stande kommt. Und hier hatte ein FM (SB) aufgrund eines "Verschuldens" seines Dienstherren nicht die Möglichkeit, den GL zu besuchen. Daher konnte im IMHO auch nach alter LVO die Beförderung nicht verwehrt werden. Tschökes, Axel Solanka. | ||||
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