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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaProbejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr)26 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW442214
Datum23.11.2007 16:53      MSG-Nr: [ 442214 ]10387 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Henning KochWeiterhin müsste man auch nach dem Jahr die Ablehnung des Aufnahmegesuchs rechtlich haltbar begründen.

Da der FA aber aufgrund des neuen Bürokratieabbaugesetzes ab sofort nicht mehr Widerspruch einlegen kann, sondern direkt klagen muss, werden es viele Behörden künftig etwas lockerer angehen lassen, und dem FA den schwarzen Peter zuschieben. Denn dann muss er erstmal richtig aktiv mit einer Klage werden. Und ob er dazu Lust hat? Darauf werden es manche Behörden sicherlich bewusst ankommen lassen...

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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