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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Probejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr) | 26 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 442214 | ||
Datum | 23.11.2007 16:53 MSG-Nr: [ 442214 ] | 10387 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Henning Koch Weiterhin müsste man auch nach dem Jahr die Ablehnung des Aufnahmegesuchs rechtlich haltbar begründen. Da der FA aber aufgrund des neuen Bürokratieabbaugesetzes ab sofort nicht mehr Widerspruch einlegen kann, sondern direkt klagen muss, werden es viele Behörden künftig etwas lockerer angehen lassen, und dem FA den schwarzen Peter zuschieben. Denn dann muss er erstmal richtig aktiv mit einer Klage werden. Und ob er dazu Lust hat? Darauf werden es manche Behörden sicherlich bewusst ankommen lassen... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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