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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | OT, war: Weiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung... | 2 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 442261 | ||
Datum | 23.11.2007 23:02 MSG-Nr: [ 442261 ] | 3635 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Also ich lese im entsprechenden Thread, dass dieses Fahrzeug zwar HLF genannt, aber im Funkrufnamen deutlich unterschieden wird Vor 6 JAhren gab es noch kein HLF in der Norm, drum hat man bewußt die Bezeichnung gewählt. Geschrieben von Sebastian Krupp blieb letztlich nur das Strassenfahrgestell, an dem du dich in späteren Beiträgen noch aufhängst Da kann man sachlich und fachlich gerne drüber diskutieren, ich sag ja nicht das ich alles toll finde. Aber eben nicht in dem Ton, aber der Kollege wollte ja eh nur provozieren, der Holly war ihm doch völlig egal. Kennt man ja. Geschrieben von Sebastian Krupp Aber auch das ist mit der Norm des Fahrzeugtyps, an das sich dieser "Holländer" anlehnt (bzw. der Normsituation zum Zeitpunkt der Beschaffung), ohne weiteres vereinbar. Vorgabe war: Mindestens Normerfüllung LF 8/6 mit THL Beladung so das es in ein Taktikschema paßt und planbar ist, das hat er locker, bzw. auch inzwischen 10/6. Der Tank ist halt größer nicht weil wir das wollten oder brauchen sondern weil das der Gebrauchtmarkt eben so hergab. Das noch für die interessierten Mitleser als Anmerkungen. :-) Guats Nächtle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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