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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Probejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr) | 26 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 442276 | ||
Datum | 24.11.2007 07:29 MSG-Nr: [ 442276 ] | 10399 x gelesen | ||
Gut soll ja sein, aber wie bereits in den Beiträgen erwähnt,wurde die alte LVO von 1980 im Jahr 2002 abgelöst. Von daher kann ich doch heute nicht mehr an der Regelung von 1980 festhalten wenn in der neuen LVO , die auch schon wieder 5 Jahre alt und eindeutig vorgegeben ist ,das Beförderung nur noch mit bestandenem TM - Lehrgang vorzunehmen ist. Wir haben zwar auch noch ein paar Dienstgrade aus vergangenen Zeiten(DDR) übernehmen müssen(LM/OLM)ohne das diese Kameraden jemals an der LFS waren,galt halt "Bestandsschutz"aber nach neuer FwOrgVO wird bei uns nur noch befördert wer entsprechend Qualifikationen vorweisen kann. Und da kannst du 30 Jahre in der FW sein,wenn du nur TM-Lehrgang hast,da bleibst halt vom Dienstgrad nur Fw-Mann. MkG Lars | ||||
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