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Feuerwehrdienstvorschrift
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaHelmlampe Ex Schutz4 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü442385
Datum24.11.2007 21:26      MSG-Nr: [ 442385 ]4369 x gelesen
Themengruppe:
  • Feuerwehrhelme

  • Du darfst benutzen was Du willst solange Deine Wehrführung / Kleiderkammer nichts dagegen haben.

    1.) Exschutz für Lampen wird überbewertet.

    Er bringt nämlich eigentlich nichts ohne das komplette Konzept:

    Atemschutz wegen der sonstigen Eigenschaften der Gase,

    Ex-geschütztes Funkgerät für den AS-Trupp gemäß FwDV 7,

    ausgeräumte Hosentaschen (kein Mobiltelefon, kein Feuerzeug),

    geeignete elektrostatisch ableitfähige Kleidung.

    2.) Auch aus den Fahrzeugnormen sind die Ex-geschützten Handlampen weitgehend herausgeflogen, erforderlich ist meines Wissens nurnoch eine pro Fahrzeug

    3.) Wie oft habt ihr Einsätze mit Explosionsgefährdung durch zündfähige Gase oder Stäube?


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle




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