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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Leichter 'Sonder-'Helm (ABC, THL, ...) | 33 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 442554 | ||
Datum | 25.11.2007 17:47 MSG-Nr: [ 442554 ] | 14176 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Josef Mäschle Geschrieben von Ulrich Cimolino sind die auch für die THL zulässig/geeignet/frei gegeben? Geschrieben von Josef Mäschle -Schutz der Augen -und das richtig- halte ich für das wichtigere Schutzziel so kam ich damals ja auch auf die "Panzerfahrer-" bzw. "Skibrille", die in USA offensichtlich dafür genutzt wird. Geschrieben von Josef Mäschle -Aus US-Literatur kenne ich die Anforderung, Jackenkragen bis obenhin und falls vorhanden auch holländisches Tuch vor dem Einschlagen von Glasscheiben zu schließen. So weit halte ich das für sinnvoll und auf einer entsprechenden DA könnte man dann auch seine Gefährdungsanalyse abstützen. Klar kann man den Kragen schließen, aber reicht das? Was sagt dazu die FUK? Was ist bei "Arbeitskleidung" die nicht Überkleidung zur Brandbekämpfung ist? Alles leider nicht so trivial, weils eben viele konkurrierende Anforderungen gibt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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