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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eingliederung der Schnuppergruppe in Feuerwehrförderverein | 15 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 442740 | ||
Datum | 26.11.2007 12:37 MSG-Nr: [ 442740 ] | 7320 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Silke Lindenthal Reicht diese Unterschrift der Eltern aus, um uns aus der Haftung zu entlassen? Die Unterschrift entläßt euch nicht generell aus der Haftung! Geschrieben von Silke Lindenthal Kann aber der Feuerwehrförderverein die Schnuppergruppe unter seine Fittiche nehmen (Vereinbarkeit mit der Satzung?) Du gibst dir die ANtwort eigentlich selbst. Wenn die Schnuppergruppe in die Satzung aufgenommen wird, dann kann sie als Jugendgruppe des Vereins laufen. Ihr müßt dann nur für eine passende (Unfall-)Versicherung sorgen. Vorsicht dann bei fw-technischer Ausbildung. Das solltet ihr mit der Versicherung abklären. Geschrieben von Silke Lindenthal könnte die Schnuppergruppe damit auch in den Genuß der gesetzlichen Unfallversicherung kommen? Ich glaube eher nicht, das könnt ihr bei der Stadtverwaltung abklären. Geschrieben von Silke Lindenthal Sind die Betreuerinnen der Schnuppergruppe, sofern sie Vereinsmitglied im Förderverein sind, über den Verein abgesichert? Wenn der Förderverein eine Versicherung dafür hat, dann ja. Denkt immer daran, das der Förderverein nix mit der gemeindlichen Feuerwehr zu tun hat. Im Prinzip ist er wie ein Sport- oder Kaninchenzuchtverein zu sehen. HTH Grüße aus Nordhessen Ralf PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! | ||||
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