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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckblaulicht28 Beiträge
AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen442958
Datum27.11.2007 16:11      MSG-Nr: [ 442958 ]8528 x gelesen

Hallo!

So weit ich weiß ist das nur so erlaubt. D.h. es darf nur blinken, wenn die vorderen Blaulichter auch blinken, kann aber separat abgeschaltet werden. Ist mit Frontblitzern genau so.

Gruß aus dem Pott

Torsten Schild



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