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Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaGröße eines Alarmparkplatzes3 Beiträge
AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen443240
Datum28.11.2007 14:51      MSG-Nr: [ 443240 ]3975 x gelesen

Hi Markus,

vielen Dank. Aber aus der GUV 50.05 bzw. GUV-I 8554 geht dies nicht hervor. Dort sind die Abmessungen für einen Stellplatz beschrieben, jedoch nicht die Breite der Einfahrt für den Alarmparkplatz. Zumindest nicht explizit. Es ist die Rede von einer Einbahnstrategie.

Für mich wäre interessant, wie breit diese Einfahrt sein muss, wenn eine Einbahnstrategie nicht funktioniert.

Viele Grüße
Falk



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