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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwechslungsgefahr bei 'Verkehrslenkungsmaßnahmen' | 29 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 443402 | ||
Datum | 29.11.2007 10:43 MSG-Nr: [ 443402 ] | 8900 x gelesen | ||
Geschrieben von Axel Rauch von den Ordnungsbehörden angeordnet und auch entsprechend ausgeschildert.Was macht die FW dann da? Das mancherorts die Feuerwehr zu Aufgaben der Verksehrslenkung eingesetzt wird, auch gerne im Rahmen von irgendwelchen Veranstaltungen, ist mir bekannt. Nur hier sehe ich noch nicht mal das Vorhandensein dieser Aufgabe, weil doch eine beschilderung vorhanden ist. Oder müssen die Schilder bewacht werden? Geschrieben von Axel Rauch Ich denke der Argumentation wird wohl kein Richter folgen,Das denke ich auch. Die Zeichgebung eines Polizisten steht zwar hierarchich über der Beschilderung, aber das muss auch durch konkrete Anweisungen angezeigt werden. Bloße Anwesenheit setzt selbstverständlich die Beschilderung nicht außer Kraft. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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