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Bayrisches Feuerwehrgesetz
Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayFwG verabschiedet21 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)443405
Datum29.11.2007 10:51      MSG-Nr: [ 443405 ]6233 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Bernd SchallerRettungseinsätze bleiben grundsätzlich kostenfrei

Das würde ich so nicht sagen.
Es ist auch nach wie vor nach dem Gesetzentwurf zulässig, einen Rettungseinsatz bei einem Verkehrsunfall abzurechnen. (Art. 28, Abs. 2 Nr 1 BayFwG i.V.m. Art. 28, Abs. 3 Nr 1 bzw. Nr 2 BayFwG)
In anderen Bundesländern mag das etwas anders sein, aber der aktuell mir vorliegende Gesetzentwurf ändert daran nix.

Bezüglich Feuerwehr macht mir aber ein anderer (scheinbar nur nicht der aktuellste) Entwurf weitaus mehr Kopfzerbrechen.
Da sollten sich manche Verantwortliche stärkste Gedanken um ihre Tagesalarmsicherheit machen, da es sonst passieren kann, dass zukünftig Baugenehmigungen verweigert werden.

Traurig:
Geschrieben von Bernd SchallerFeuerwehrzweckverbände über Gemeindegrenzen hinweg dürfen/können nicht gebildet werden. Mein Feuer, Dein Feuer. Willkommen in der Kleinbürgerlichkeit und Unfähigkeit, über den Tellerrand hinaus zu schauen.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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