News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwechslungsgefahr bei 'Verkehrslenkungsmaßnahmen' | 29 Beiträge | ||
Autor | Axel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz | 443409 | ||
Datum | 29.11.2007 10:56 MSG-Nr: [ 443409 ] | 8838 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Was macht die FW dann da? Gehe mal davon aus, das die Einbahnstraße eine Zufahrtstraße ist, die zur Einbahnstraße deklariert wurde, um sie als Parkstraße zu nutzen. Geschrieben von Sebastian Krupp Bloße Anwesenheit setzt selbstverständlich die Beschilderung nicht außer Kraft. Denke ich auch, meine Fragestellung ist mehr die, in wie weit das ganze auch Wasserdicht ist oder ob ein Rechtsverdreher einem da ein Strick draus drehen kann so nach dem Motto " Wenn Sie schonmal da waren, hätten Sie Herrn XX auch anhalten und auf die Einbahnstraße hinweisen können". Axel | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|