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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayFwG verabschiedet21 Beiträge
AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern443418
Datum29.11.2007 11:13      MSG-Nr: [ 443418 ]6103 x gelesen

Geschrieben von Franz-Peter LösslDas würde ich so nicht sagen.
Es ist auch nach wie vor nach dem Gesetzentwurf zulässig, einen Rettungseinsatz bei einem Verkehrsunfall abzurechnen. (Art. 28, Abs. 2 Nr 1 BayFwG i.V.m. Art. 28, Abs. 3 Nr 1 bzw. Nr 2 BayFwG)
In anderen Bundesländern mag das etwas anders sein, aber der aktuell mir vorliegende Gesetzentwurf ändert daran nix.


Mag ja sein. Ich zitier hier trotzdem mal aus der Frankenpost: "Neu ins Gesetz wird die völlige Kostenfreiheit für die Rettung und Bergung von Menschen und Tieren durch die Feuerwehren aufgenommen. Damit werden auch bisherige, nicht versicherbare Härtefälle abgedeckt"

Geschrieben von Franz-Peter LösslMein Feuer, Dein Feuer. Willkommen in der Kleinbürgerlichkeit und Unfähigkeit, über den Tellerrand hinaus zu schauen.

Zustimmung. Auch hier sei aus der Frankenpost zitiert: "...Der CSU-Abgeordnete Herbert Ettengruber erklärte, man nehme die Bedenken Ernst, wonach gemeindeübergreifende Zweckverbände das bewährte Prinzip der Ortsfeuerwehren aufbrechen würden. Es stünde andernfalls zu befürchten, daß die Bindung vor allem Jugendlicher zur Dorffeuerwehr verloren gehe...."

Der Widerstand kam übrigens vom LFV.

Beste Grüße

Bernd



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