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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerwechslungsgefahr bei 'Verkehrslenkungsmaßnahmen'29 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg443439
Datum29.11.2007 11:55      MSG-Nr: [ 443439 ]8816 x gelesen

Geschrieben von Mike BöttnerWer sich unschlüssig ist, ob das Verkehrsschild gilt, kann immer noch anhalten und fragen. Mehr nicht.

Hmm. Kleine Anekdote aus meiner Zeit bei einem Abschlepper (Freischleppen von Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätzen,..) in unserer Landeshauptstadt während meines Studiums.

Deutlich sichtbares Haltverbotszeichen ergänzt um das Schild Feuerwehrzufahrt. Dort hatte ein Kollege gerade einen Falschparker aufgeladen und war auf dem Weg zum Abstellplatz. Neben der Lücke stand ein Polizeibeamter des PVD (also richtige Polizei, richtige Uniform,...). Frage des Autofahrers: Darf ich da parken". Antwort des Polizeibeamten "Bitte Ihren Führerschein" Nach Kontrolle des selbigen die freundliche Antwort "Nachdem Sie im Besitz einer bundesdeutschen Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind sollten Sie diese Frage eigentlich nicht stellen müssen".

Es gab aber auch andere Kandidaten die just in solche Lücken reingefahren sind, die gerade freigeschleppt wurden (ihnen kam sogar der Abschlepper mit dem Fahrzeug drauf entgegen) und wir schon mit dem nächsten Schlepper und Schleppbrille unten da standen um das nächste Auto in der Reihe aufzunehmen. Die sind uns teilweise direkt in die Schlepperbrille gefahren. Nur noch Brille ausrichten, 2m zurück, anschlagen, abfahren...

Fazit: Es gibt genügend doofe Autofahrer auf unseren Straßen, die mit Schildern, Hand- und Lichtzeichen,... überfordert sind. Deshalb ist immer mit der Dummheit der anderen zu rechnen und als Feuerwehr sollte man sich wo immer nicht unbedigt dienstlich erforderlich ist aus diesem Bereich raushalten.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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