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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwechslungsgefahr bei 'Verkehrslenkungsmaßnahmen' | 29 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 443692 | ||
Datum | 30.11.2007 13:47 MSG-Nr: [ 443692 ] | 8814 x gelesen | ||
Geschrieben von Mike Böttner Wo genau ist der Unterschied?Martinsumzüge und -feuer bergen abzusichernde Brandgefahren, und deren Veranstalter ist oft letztlich die Kommune selber als Träger der ausrichtenden Schulen/ Kindergärten. Geschrieben von Mike Böttner Es gibt bei uns keinen Feuerwehrverein. Ebenso ist die Kommune nicht der Veranstalter, sondern das Museum.Missverständnis. Wenn ihr gefragt werdet, ob ihr solche Massnahmen durchführt, wird das offiziell als Anfrage an die Kommune gerichtet? Stellt diese eure Tätigkeit in Rechnung? Geschrieben von Mike Böttner Oder das der heimischen Wirtschaft, wenn keiner kommt, weil die Leute die Parkplätze nicht finden.Dann soll die heimische Wirtschaft sich um Parkplatzwächter oder vernünftige Beschilderungen kümmern. Geschrieben von Mike Böttner Es wird doch nicht GEFORDERT, sondern es wird GEFRAGT, ob wir dazu bereit wären.Hiflsbereitschaft ist das eine, Bewusstsein über die rechtlichen Konsequenzen das andere... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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