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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaSind die normalen Bayern 2000 Hosen für den Atemschutzeinsatz geeignet138 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen443698
Datum30.11.2007 13:59      MSG-Nr: [ 443698 ]165209 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jan WeverMag sein, aber da kommen wir wieder zu der Frage, was ist notwendige Schutzkleidung?
Ein Beispiel:
Es wird empfohlen beim Fahrrad fahren einen Helm zu tragen. Muss nicht.
Beim fahren mit einem Krad ist es VERBOTEN kein Helm zu tragen.


Christian und andere haben bereits mehrfach auf §12 UVV Feuerwehren verwiesen.
Ich zitiere mal wörtlich:

2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen
vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt
sind.
Zu § 12 Abs. 2:
Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere:
? Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen,
? Feuerwehr-Haltegurt entsprechend DIN 14 927 ?Feuerwehr-Haltegurt
mit Zweidornschnalle und Karabinerhaken mit Multifunktionsöse ?
Anforderungen, Prüfung?,
? Chemikalienschutzanzüge nach vfdb-Richtlinie 0802 entsprechend
der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern,
? Hitzeschutzkleidung,
? Kontaminationsschutzkleidung,
? Atemschutzgeräte nach vfdb-Richtlinie 0802 entsprechend der Verwaltungsvereinbarung
zwischen den Ländern,
? Feuerschutzhaube entsprechend DIN EN 13 911 ?Schutzkleidung für
die Feuerwehr ? Anforderungen und Prüfverfahren für Feuerschutzhauben
für die Feuerwehr?,
? Augen-, Gesichtsschutz (vgl. GUV-Regel ?Benutzung von Augen- und
Gesichtsschutz? [GUV-R 192, bisher GUV 20.13]),
? Feuerwehrleine gemäß DIN 14 920 ?Feuerwehrleine; Anforderungen,
Prüfung, Behandlung?,
? Auftriebsmittel wie Rettungskragen und Schwimmwesten gemäß DIN
EN 399 ?Rettungswesten und Schwimmhilfen ? 275 N?,
? Tauchgeräte nach vfdb-Richtlinie 0803 entsprechend der Verwaltungsvereinbarung
zwischen den Ländern,


Da der normale Feuerwehrschutzanzug in Absatz 1) bereits gefordert wird, kann er eigentlich schon nicht mehr mit ? Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen, gemeint sein. Bliebe als Ausrede noch die "Hitzeschutzkleidung". Die ist aber blöderweise ein paar Zeilen weiter unten nochmal aufgeführt. Jetzt wirds eng. Die Überjacke allein bietet keinen ausreichenden Schutz. Das belegen Unfallereignisse der letzten Jahre eigentlich zur Genüge. Jetzt wirds argumentativ schon eng, wenn man sich rausreden will...

Mfg

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

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