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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerwechslungsgefahr bei 'Verkehrslenkungsmaßnahmen'29 Beiträge
AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen443701
Datum30.11.2007 14:12      MSG-Nr: [ 443701 ]8826 x gelesen

Geschrieben von Sebastian KruppMartinsumzüge und -feuer bergen abzusichernde Brandgefahren, und deren Veranstalter ist oft letztlich die Kommune selber als Träger der ausrichtenden Schulen/ Kindergärten.
Aha, na gut, Punkt gewonnen. Dies begründet aber nicht die "Begleitung" von Schützenumzügen.

Geschrieben von Sebastian KruppWenn ihr gefragt werdet, ob ihr solche Massnahmen durchführt, wird das offiziell als Anfrage an die Kommune gerichtet? Stellt diese eure Tätigkeit in Rechnung?
Kann ich zweimal nicht beantworten, da ich es nicht weiß. Glaube aber, es wird eher über eine Spende geregelt.

Geschrieben von Sebastian KruppDann soll die heimische Wirtschaft sich um Parkplatzwächter oder vernünftige Beschilderungen kümmern.
Die kosten ja auch nur 13RM20. Abgesehen davon ist die Beschilderung über die Jahre wirklich schon sehr gut geworden. Im übrigen glaube ich auch nicht, dass die Polizei, die an dem Wochenende ebenfalls einen erhöhten Personalansatz haben müsste, dafür bezahlt wird.

Geschrieben von Sebastian KruppHilfsbereitschaft ist das eine, Bewusstsein über die rechtlichen Konsequenzen das andere...
Rechtliche Konsequenzen wofür? Wir "lenken" den Verkehr ja nicht, sondern fungieren mehr oder weniger als die von dir beschriebenen "Parkplatzwächter" und stehen an den Absperrungen und beruhigen die Autofahrer, die dem Umleitungsschild nicht glauben wollten. Oder öffnen die Absperrungen, denn beispielsweise Polizei, sonstige HiOrgs, Schausteller o. Ä. müssen ja ggf. trotzdem durch.


Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

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