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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwechslungsgefahr bei 'Verkehrslenkungsmaßnahmen' | 29 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 443913 | ||
Datum | 01.12.2007 13:26 MSG-Nr: [ 443913 ] | 8878 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Solange es noch Blöde gibt, die es umsonst machen, kann man das ja sparen, richtig... Bevor du zig tausend FA, die sich neben den Aufgaben als solche, auch für andere gemeinnützige kommunale Aufgaben in Uniform engagieren, in der öffendlichkeit als "Blöde" bezeichnest solltest du mal nachdenken. In NDS zumindest ist die Förderung der Kultur eine der kommunalen Aufgaben. Es spricht also nichts dagegen hierfür kommunale Einrichtungen einzusetzen, solange die Gemeinnützigkeit gegeben ist. Das die FA dann i.A. freiwillig tätig sind ist klar, in den meisten (allen?) Bundesländern ist hierfür keine Dienstpflicht aus den Brandschutzgesetzen abzuleiten. Also nix "Blöde", nur engierte FA. Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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