Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Alamierung der örtlichen Feuerwehr | 30 Beiträge |
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 444278 |
Datum | 03.12.2007 07:56 MSG-Nr: [ 444278 ] | 7411 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Ich könnte mir vorstellen, dass du hierfür in die AAO eurer Gemeinde reinschauen musst, da diese ja den abwehrenden Brandschuz für sich regelt. Hier imn Forum kann ich mich nur bei der Diskussion um die bayrischen TSA-Wehren dran erinnern, dass es mal Thema war, dass die Ortswehr immer mitalarmiert wird, um die Hilfsfrist einzuhalten...
Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de
"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)
Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!
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