News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ruhephase zwischen Einsatz und arbeitsbeginn | 6 Beiträge | ||
Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 444474 | ||
Datum | 04.12.2007 08:13 MSG-Nr: [ 444474 ] | 6459 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Martin, also es gibt eine Rechtsgrundlage, welche die regulären Arbeits-/Pausenzeiten regelt. Es ist das Arbeitszeitgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf). Für NRW weiß ich, dass auch das FSHG (Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW) im § 11 (Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr) die Ruhezeiten regelt. Oder besser ausgedrückt: Der Wehrleiter muss dafür Sorge tragen, dass die eingesetzen Kameraden eine entsprechende Ruhe-/Erholungszeit nach einem Einsatz erhalten. Beschrieben ist dies im Kommentar von Dr. h. c. Klaus Schneider zum FSHG. Erschienen im Kohlhammer-Verlag. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|