Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Ich packe mein Atemschutzgerät und nehme mit ... | 46 Beiträge |
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 444588 |
Datum | 04.12.2007 14:16 MSG-Nr: [ 444588 ] | 17919 x gelesen |
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Matthias Rösnerwieso schickst du denn den Trupp zur Brandbekämpfung in den Keller?
Weil es da brennt (siehe 1. Posting) - und dann ist die Feuerwehr manchmal nicht verkehrt.
Oder willst du ihn mit Schaum fluten?
Geschrieben von Matthias RösnerMit was für einem Fahrzeug bist du vor Ort?
Spielt das eine Rolle, solange ich mit mindestens einer Gruppe davor stehe?
1 AT unter PA, 1 Rettungstrupp, 1 Trupp der die Wohnungen kontrolliert o. dafür sorgt, dass die Leute genau dort drin bleiben...- hier sollte ich auch Trupps nachrückender Fahrzeuge einsetzen.
Ob ich das mit dem LF 10/6 fahre, mit einem TLF 16/25 + 16/24 oder dem HLF 20/16 spielt m.E. keine Rolle.
Geschrieben von Matthias RösnerWären da evtl. die Fluchthauben (s. oben) bei einem Trupp unter PA im Flur besser aufgehoben?
Wenn es wirklich der -> Bastelkeller <- ist, würde ich eine Fluchthaube dem AT in den Keller mitgeben. Denn da hat wohl jemand nicht ganz sachgerecht gebastelt...
Und den Mietern muss ich sowieso deutlich machen, in ihren Wohnungen zu bleiben, sonst habe ich das gleiche Problem wie vor zwei Jahren in Berlin mit den 7 (?) Toten nach brennendem Kinderwagen im Flur.
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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten.
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