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Feuerwehr-Verordnung
RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz444780
Datum05.12.2007 10:30      MSG-Nr: [ 444780 ]132389 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

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  • Hallo Marco,

    mit dieser Frage hatte ich mich vor ca. einem Jahr an den LFI Herrn Plattner gewandt. Als Antwort wurde mir gesagt, dass dies in der Überarbeitung des Vollzugs der FwVO (die also jetzt erschienen ist) geregelt sein werde. Warum dem jetzt doch nicht so ist - keine Ahnung.

    Ich frage mich, wo überhaupt die Verbindung zwischen einem großen Gewässer und der Anwendung einer Seilwinde liegt. Um einen PKW aus dem Wasser zu ziehen, brauche ich doch nicht in kurzer Zeit eine Seilwinde.
    Gibt es ähnliche Assoziationen zwischen Seilwinde und Wassergefahren in anderen Bundesländern?

    Geschrieben von Marco DimitriadisOder kommen vielleicht in RLP auch MZF2 mit Seilwinde
    Wurde damals nicht ausgeschlossen.

    Gruß
    Christian



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