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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 444780 | ||
Datum | 05.12.2007 10:30 MSG-Nr: [ 444780 ] | 132389 x gelesen | ||
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Hallo Marco, mit dieser Frage hatte ich mich vor ca. einem Jahr an den LFI Herrn Plattner gewandt. Als Antwort wurde mir gesagt, dass dies in der Überarbeitung des Vollzugs der FwVO (die also jetzt erschienen ist) geregelt sein werde. Warum dem jetzt doch nicht so ist - keine Ahnung. Ich frage mich, wo überhaupt die Verbindung zwischen einem großen Gewässer und der Anwendung einer Seilwinde liegt. Um einen PKW aus dem Wasser zu ziehen, brauche ich doch nicht in kurzer Zeit eine Seilwinde. Gibt es ähnliche Assoziationen zwischen Seilwinde und Wassergefahren in anderen Bundesländern? Geschrieben von Marco Dimitriadis Oder kommen vielleicht in RLP auch MZF2 mit Seilwinde Wurde damals nicht ausgeschlossen. Gruß Christian | ||||
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