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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg444840
Datum05.12.2007 13:24      MSG-Nr: [ 444840 ]132063 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Christian DüsingGibt es ähnliche Assoziationen zwischen Seilwinde und Wassergefahren in anderen Bundesländern?

    Ja, in Thüringen!

    In der ThürFwOrgVO wude die Definition der Risiken sowie der dazughörigen Einsatzfahrzeuge faktisch 1:1 von der FWVO RLP abgeschrieben. Auch dort ist bei Wassergefahren W3 ein Fahrzeug mit 5t-Seilwinde erforderlich. Wasserrisiken der Stufe W4 und W5 gibt es in Thüringen nicht.



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