Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Vorstellung Schweres Rüstfahrzeug aus Österreich | 24 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 445035 |
Datum | 06.12.2007 08:32 MSG-Nr: [ 445035 ] | 5972 x gelesen |
Geschrieben von Arthur Scherzhabe nicht alles gelesen und fand nur denn Punkt : Bewegen von Lasten über Personen nicht
erlaubt= logisch.
BGI 610, S. 93
Geschrieben von Arthur Scherzund wie hebt ihr mit eurem Ladekran, ist da niemand im Schwenkbereich (360Grad) des Kranes,
wenn ich dich richtig interpretiere, dürfte wenn am rechten Fahrbahnrand ein LKW abladet am linken Gehweg niemand vorbeigehen. ????
Wir bilden entsprechend aus - und ich hoffe es hält sich jeder dran.
Ich denke, auf der abgewandten Seite gilt das nicht, wobei man da durchaus die Frage stellen kann (v.a. bei Kränen mit Seilwinden), wie das mit dem Sicherheitsabstand grundsätzlich ist (falls mal doch was reißt).
Geschrieben von Arthur Scherz1650kg
Reicht ggf. noch für Baum auf Auto, reicht nicht für LKW auf Auto...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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