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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 445150 | ||
Datum | 06.12.2007 15:29 MSG-Nr: [ 445150 ] | 132168 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Marco Dimitriadis Wohl eher letzteres! Genau, wozu macht ein Land dann eine Feuerwehrverordnung um 52 Millionen zu sparren, bzw. den Feuewehrwehrbereich wirtschaftlicher zu machen, wenn jede xy B2 oder B3 gemeinde, für die kein HLF20/16 vorgesehen ist nach FwVo, doch eines kaufen. Kostet ja nur 110.000 Euros mehr. Wo spare ich Geld??? Was ist wirtschaftlicher?? ..und klar ich kann alles begründen, ... um "mein" HLF20/16 zu bekommen. Wer will den ein "popeliges HLF10/10".. Hier beist sich der FUC.ING Hund selbst in seinen FUC.ING eigene Schwanz!!! AAARRRRGGGG..... Daniel | ||||
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