Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Martinshorn bzw. amerik. Signal | 22 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 445604 |
Datum | 07.12.2007 20:40 MSG-Nr: [ 445604 ] | 7410 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Straßenverkehrsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von ---Stephan Hangl--- - im § 35 der StVO steht nur was vom Einsatzhorn (in der StVZO konnte ich noch nicht nachsehen. Kann das mal jemand tun? Bin in Eile)
Da brauche ich nicht nachzulesen, das hab ich im Kopf ;-)
In §35 StVO steht nichts vom Einsatzhorn.
Ein Einsatzhorn muss nach §22a StVZO bauartgenehmigt sein. Um die Bauartgenehmigung zu bekommen, muss es den technischen Anforderungen zur Fahrzeugteile-Verordnung erfüllen. Darin sind die Tonfolgen relativ genau beschrieben. Die hier diskutierten "amerikanischen Signale" können keine deutsche Bauartgenehmigung als Einsatzhorn bekommen.
Gruß,
Henning
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|