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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rettungsdienst + TvöD | 27 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 445816 | ||
Datum | 09.12.2007 00:40 MSG-Nr: [ 445816 ] | 9005 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Leutwein Wortgemäß umgesetzt bedeutet er das in Deutschland ein Hauptberuflicher RDler nur dann in vergüteter Vollzeit (39Stunden) arbeiten kann wenn sein RD zu 100% ausgelastet ist. Wenn ich das lese: Protokollerklärung zu § 9: Diese Regelung gilt nicht für Wechselschicht- und Schichtarbeit.gehe ich davon aus, dass Du auch im 24h Dienst arbeitest. Somit trifft doch auch in Deinem Bereich die EU Arbeitszeitrichtlinie zu, die nicht zwischen Bereitschafts- und Arbeitszeit unterscheidet. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Arbeitnehmer während seiner Dienstzeit zu 100% zur Verfügung steht, aber aufgrund dienstlicher Zusammenhänge, wie Du sie beschreibst, nur zu 80%, oder wie viel auch immer, eingesetzt wird, und deshalb die nicht "aktiv" verbrachte Zeit "nacharbeiten" soll... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
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