Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienst + TvöD | 27 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 445948 |
Datum | 09.12.2007 23:03 MSG-Nr: [ 445948 ] | 8969 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Andreas LeutweinGeschrieben von Dietmar Reimer
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Arbeitnehmer während seiner Dienstzeit zu 100% zur Verfügung steht, aber aufgrund dienstlicher Zusammenhänge, wie Du sie beschreibst, nur zu 80%, oder wie viel auch immer, eingesetzt wird, und deshalb die nicht "aktiv" verbrachte Zeit "nacharbeiten" soll...
Seh ich auch so. Hift aber nix.
Ja wie jetzt? Deine Äußerungen hier ließen darauf schliessen, dass Du nach Möglichkeiten suchst, aus der Nummer rauszukommen. Oder suchst Du nach einem Weg, den "Bereitschaftsaufschlag" an Arbeitszeit möglichst klein zu halten?
Geschrieben von Andreas LeutweinArbeitszeitrechtlich tut sie das nicht aber Vergütungsrechtlich sehr wohl.
Dass heisst: mehr als 48h/Woche sind nicht drin, egal ob Bereitschaft oder Arbeit, aber bei der Bezahlung soll nur die Arbeit zählen? Die spinnen, die Europäer.
Erinnert mich ein bisschen an Arbeit bis 67: keiner machts, aber die Rente wird entsprechend gekürzt.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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