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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Straßenbreite der Z- und Einfahrt zum Gerätehaus | 4 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8G., Malente / Schleswig-Holstein | 445986 | ||
Datum | 10.12.2007 11:12 MSG-Nr: [ 445986 ] | 4985 x gelesen | ||
Moin, moin. Die zuständige Feuerwehr-Unfallkasse kann hier ebenfalls Auskunft erteilen. Bei uns war im vergangenen Jahr eine Begehung durch die Unfallkasse und es wurde eine Zufahrt mit Gegenverkehr bemängelt, da sich die Wege der anrückenden Einsatzkräfte mit denen der abrückenden (Alarmfahrt) Kräfte überschneide und es hierdurch zu Gefahrenmomenten kommen könnte. Idealfall wäre eine Einbahnstraßenregelung mit Anfahrt von links und Abfahrt nach rechts..... Gruß Martin Diese Gedanken sind Eigentum meiner Person und spiegeln lediglich die subjektiven Empfindungen und Meinungen meiner Person wieder. | ||||
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